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Bild zeigt Gruppe von Menschen, die zusammenstehen und sich mit den Armen umschließen; darüber steht "Verbraucherrechte? Wir setzen sie durch!"

Quelle: DisobeyArt - AdobeStock

Rechtsdurchsetzung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der vzbv gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.

Porträt von Ramona Pop

Quelle: Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.

So setzt der vzbv Verbraucherrecht durch

Als klagebefugter Verband leitet der vzbv jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des vzbv gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den vzbv gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der vzbv prüft dann, ob es ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.

Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?

Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?

Videointerview mit Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv

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Sammelklagen

Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die neue Sammelklage.

Verbände wie der vzbv klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.

Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der vzbv nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der vzbv direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.

Sammelklagen des vzbv im Überblick

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Quelle: vzbv

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Alle Sammelklagen

Informationen zu allen Sammelklagen der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands finden Sie auf sammelklagen.de

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