Roam-Like-At-Home für alle – auch nachträglich – dank Einigung zwischen vzbv und Telefónica
Diese Woche hat der vzbv einen erfreulichen Verhandlungserfolg mit dem Mobilfunkanbieter Telefónica (O2) erzielt. Wenn Sie O2-Kunde sind und Ihr O2-Tarif am 15. Juni 2017 nicht automatisch auf die verbraucherfreundliche Variante „Roam-Like-At-Home“ umgestellt wurde, können auch Sie die überhöhten Entgelte nun mit wenig Aufwand zurückfordern. Am 3. September 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Klage des vzbv gegen Telefónica entschieden, dass der Mobilfunkanbieter am 15. Juni 2017 Bestandskunden automatisch in den verbraucherfreundlichen „Roam-Like-At-Home“-Tarif hätte umstellen müssen. Der vzbv und Telefónica haben sich über die Folgen dieses Urteils inzwischen verständigt. Verbraucher profitieren hiervon auf verschiedene Weise. Telefónica wird die noch erforderlichen Umstellungen in den regulierten Roaming-Tarif nachholen, insofern das für die Kunden die vorteilhaftere Lösung ist. Außerdem wird Telefónica von betroffenen Kunden ab dem 3. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf den regulierten EU-Roaming Tarif keine zusätzlichen Entgelte erheben oder diese automatisch zurückerstatten. Hatten Sie bereits vor dem 15. Juni 2017 einen O2-Vertrag und haben nach diesem Tag zusätzliche Gebühren für Roaming im EU-Ausland gezahlt, die in Deutschland nicht angefallen wären? Dann können Sie diese nun zurückfordern. Dafür müssen Sie lediglich die geeigneten Belege (wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweise) bei Telefónica einreichen. Der Anbieter hat dazu einen Bereich im O2-Kundenportal eingerichtet.
Helfen Sie gern auch betroffenen Freunden oder Bekannten und leiten diese Information an sie weiter. Über diesen News-Alert „Verbraucherschutz Aktiv“ erhalten sie weiter aktuelle Informationen zu künftigen Entwicklungen in diesem Fall, wie auch über Möglichkeiten, sich am Verbraucherschutz in Deutschland aktiv zu beteiligen und von gemeinsamen Erfolgen zu profitieren.
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